Softwarerecht
Seit der Gründung unseres Büros steht das IT-Recht auf unserer Tagesordnung. Wir konzentrieren uns auf:
- Rechtsberatung bei Softwarebildung, -lieferung und -unterstützung
- Lizenzverträge über die Nutzung der Software für unterschiedliche Projektphasen
- (Entwicklungslizenzvereinbarung, Evaluierungslizenzvereinbarung, EULA-Endbenutzer- Lizenzvereinbarung oder speziell angepasste Lizenzen für spezifische Projektbedürfnisse);
- rechtliche Aspekte der Verwendung von Open Source-Software;
- Verteilungsverträge;
- Rechtsbeziehungen zwischen Programmierern und Auftraggebern;
- Formulierung von Entschädigungs- und Schadenersatzklauseln;
- Formulierung von Schiedsklauseln;
- Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA).
Wir haben auch einzigartige Erfahrung in der Aushandlung von Lizenzvereinbarungen für einen globalen IT-Kunden, nicht nur in Europa, sondern auch in Afrika, Asien und Südamerika.
Často kladené otázky
Die NDA ist eine Abkürzung für den englischen Begriff Non-Disclosure Agreement, vereinfacht Geheimhaltungsvereinbarung oder Vertraulichkeitsvereinbarung.
Durch die NDA verpflichten sich eine oder beide Parteien (je nach Fall), die Informationen, die sie zur Verfügung stellten oder offenlegten, nicht an dritte Personen weiterzuleiten bzw. ihre Verwendung ausschließlich auf den vereinbarten Zweck zu beschränken.
Die NDA wird nicht nur bei der Umsetzung eines bestimmten Projekts abgeschlossen, sondern häufig vor Beginn der Geschäftsverhandlungen oder in der Ausschreibungsphase, wenn es unvermeidlich ist, dass die Parteien Know-how, Kenntnisse, sensible Informationen oder Daten schon während dieser Verhandlungen zur Verfügung stellen oder austauschen sollen.
In unserer Praxis sind wir auf Dutzende verschiedene NDAs gestoßen – ob einseitig, zweiseitig oder multilateral.
Wir können vorbereiten und kommentieren, beurteilen, ob die von der NDA auferlegten Verpflichtungen und Einschränkungen erforderlich sind, um ihren Zweck zu erreichen.
Wir prüfen, ob Ihre Signatur in NDA Sie in Ihrem nächsten Geschäft nicht unangemessen einschränkt oder sogar liquidiert (z. B. durch eine Exklusivitätsverpflichtung, die Sie nicht erwarteten).